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B197

B 197 ist endlich da!

Das bedeutet:

Seit dem 01.04.2021 könnt ihr die Prüfung auf dem Automatikfahrzeug absolvieren. Voraussetzung (um keinen Automatikeintrag zu bekommen) ist der Nachweis, das man ein Schaltungsfahrzeug sicher bedienen kann.

Dafür sind mindestens 10 Fahrstunden auf einem Schaltungsfahrzeug (auch während der Ausbildung) nötig und ein 15 minütiger Test.

Das bedeutet, die Fahrstunden können in die normale Ausbildung integriert werden – also keine zusätzlichen Fahrstunden nötig!

Prüfung auf Automatik möglich!!

Voraussetzungen:

  • Mindestens 10 Fahrstunden auf einem Schaltungsfahrzeug
  • 15 minütiger Test in der Fahrschule
  • Für Nachweis Schaltgetriebe ist keine Prüfung beim TÜV notwendig !!
  • Die Fahrstunden dürfen in die Ausbildung integriert werden. Das bedeutet, keine zusätzlichen Fahrstunden notwendig.

Generell gilt: Der Fahrlehrer muss nach Abschluss der Schaltungsstunden einen 15-minütigen Test mit dem Fahrschüler absolvieren. nach erfolgreichem Test kann er die Bescheinigung zum Nachweis der Befähigung zum Führen eines Fahrzeuges mit Schaltgetriebe ausstellen. Dieser Nachweis wird dann in der Prüfung an den Prüfer übergeben. Somit findet keine Eintragung mit Automatikgetriebe statt.

Dafür haben wir unseren Fuhrpark erweitert. Wir haben nun einen GOLF GTE Hybrid und zwei vollelektrische VW ID3 für euch angeschafft.Ein großer Vorteil für uns auf dem Weg zur „klimaneutralen Fahrschule“!

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