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B196

Ab sofort können Sie bei uns die Schulung zum Erhalt der Schlüsselzahl B196 absolvieren.

Eine Prüfung ist NICHT erforderlich!!

Voraussetzungen für das Führen von Leichtkrafträdern der Klasse A1 im Inland sind:

  • Fahrerfahrung von mindestens 5 Jahren (Klasse B: Pkw-Führerschein),
  • Mindestalter von 25 Jahren und
  • eine theoretische und praktische Schulung im Umfang von mindestens 13,5 Zeitstunden (9 Unterrichtseinheiten zu 90 Minuten).

Generell gilt:
Der Fahrlehrer muss nach Abschluss der Schulung bestätigen, dass der Bewerber erfolgreich an der Schulung teilgenommen hat. Außerdem werden die Auswirkungen dieser Regelung auf die Verkehrssicherheit nach 2 Jahren evaluiert. Die Berechtigung wird durch die Eintragung der Schlüsselzahl 196 im Führerschein dokumentiert.

Mit dem Eintrag dieser Schlüsselzahl wird jedoch KEINE Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben, sodass mit dieser Berechtigung z. B. die Erweiterung auf die Klasse A2 nach § 15 Absatz 3 FeV nicht möglich ist. Auch ist sichergestellt, dass mit dieser Berechtigung Leichtkrafträder im Ausland nicht geführt werden dürfen.

Die Schulung umfasst mindestens 4 Doppelstunden Theorieausbildung und mindestens 5 Doppelstunden Praxisschulung.

Weitere Infos erhalten Sie bei uns in der Fahrschule.

    
                 Vespa 125 mit Automatik                          oder                      Kymco 125 mit Schaltung

 

 

 

 

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